01.01.2012 Arbeitnehmer haben nur eine regelmäßige Arbeitsstätte Nach dem BMF-Schreiben vom 15.12.2011 akzeptiert die Finanzverwaltung die Auffassung des BFH, wonach ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann. Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte sind nur für eine Arbeitsstätte anzusetzen, für die übrigen Fahrten erfolgt die Abrechnung nach Reisekostengrundsätzen. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nun auszugehen, wenn ein Arbeitnehmer einer Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers arbeitstäglich, je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. Bei Abweichungen im Einzelfall muss anhand des qualitativen Schwerpunkts die berufliche Tätigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. 01.01.2012 Antrag auf Elternteilzeit Ein Antrag auf Elternteilzeit kann auch noch nach Beginn der Elternzeit gestellt werden. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann grundsätzlich auch noch dann Teilzeitarbeit beantragen, wenn er zunächst die völlige Freistellung von der vertraglichen Arbeit in Anspruch genommen hat (BAG, Az. 9 AZR 233/04). Der Arbeitgeber kann jedoch den Anspruch ablehnen. Einem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit bzw. Teilzeitarbeit muss nicht entsprochen werden, wenn diesem dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich eine Vollzeitkraft eingestellt hat und weder die Vertretungskraft noch eine andere Person bereit sind, die Arbeitszeit nur deshalb zu reduzieren, um so Platz für eine Teilzeitbeschäftigung des Arbeitnehmers zu schaffen. 11.11.2011 ELStAM verschiebt sich erneut Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren sollte eigentlich bereits im Jahr 2011 funktionieren. Aufgrund technischer Probleme wurde das Projekt auf das Jahr 2012 verschoben. Nach der Panne bei den falsch übermittelten Daten kann aber auch der Termin 01.01.2012 nicht gehalten werden. In einer Pressemitteilung vom 31.10.2011 teilt die Finanzverwaltung mit, dass die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sich aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben wird. Bund und Länder stimmen derzeit einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Laut Aussage der Finanzverwaltung werden aber dadurch keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. 11.11.2011 Betriebliche Weihnachtsfeiern Betriebsveranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeiern sind lohnsteuerfrei, wenn die Kosten insgesamt 110 EUR einschließlich Umsatzsteuer pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Alle Betriebsangehörigen müssen teilnahmeberechtigt sein, abteilungsweise zu feiern ist aber zulässig. Steuerfrei sind bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr, zusätzlich je zwei Pensionärstreffen und Jubilarsfeiern. In die 110-EUR-Grenze sind z. B. Verzehr, Tabakwaren, Süßigkeiten, Fahrtkosten, Übernachtung, Eintrittsgelder und andere Geschenke (Wert bis 40 EUR brutto) einzubeziehen. Die Gesamtkosten sind nach Köpfen aufzuteilen; mitgebrachte Angehörige sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. HINWEIS: Eventuell anfallende geldwerte Vorteile im Zusammenhang sind mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 % lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei. 22.10.2011 Lohnsteuerabzug ab 2012 Ab 2012 startet der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug, der die Papierkarte überflüssig macht. Aufgrund technischer Schwierigkeiten musste die Umsetzung um ein weiteres Jahr verschoben werden. Arbeitgeber oder dessen steuerlicher Berater nehmen den Abruf der erforderlichen Daten künftig selbst vor. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge. Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Vorsorglich sollten diese Lohnsteuerabzugsmerkmale genau geprüft werden, um einer falschen Lohnabrechnung vorzubeugen.30.09.2011 Ist-Versteuerung – Grenze soll bleiben Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 21.09.2011 soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 EUR bleiben. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 EUR könnten jedoch die sogenannte Ist-Versteuerung wählen. Die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat.
15.09.2011 Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 12/2011 Für Meldezeiträume ab dem 01.12.2011 gilt ein neuer nunmehr neunstelliger Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit. Er betrifft zum Einen alle Entgeltmeldungen, die ein Zeitraumende 01.12.2011 und später enthalten. Zum Anderen ist der neue Schlüssel bei Anmeldungen zu verwenden, die einen Beginnzeitraum ab diesem Datum enthalten. Zur Stelle sieben des Schlüssels „Höchster beruflicher Abschluss“ hat sich mittlerweile eine Änderung ergeben. Hier stehen neue Ziffern zur Auswahl, die zur Frage des Abschlusses im Einzelfall zu verwenden sind. 15.09.2011 Steuervereinfachungsgesetz gescheitert Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Insbesondere lehnte der Bundesrat ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet u. a. auch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können deshalb derzeit diese Regelungen nicht verbindlich anwenden. HINWEIS: Auch die Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen wurden vom Bundesrat nicht genehmigt. Eigentümer müssen deshalb auf steuerliche Begünstigungen bei Sanierungsaufwendungen noch verzichten.30.08.2011 Höherer Kilometersatz? Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig. Mit Kurzinformation vom 20.07.2011 weist die OFD Münster darauf hin, dass Einsprüche mit Hinweis auf diesbezügliche Verfahren ruhen. Dies gilt jedoch nicht für einen höheren Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derzeit können Kosten für die Fahrten mit dem eigenen Pkw, die als Reisekosten zu berücksichtigen sind, ohne Einzelnachweis mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden. Die Wegstreckenentschädigung bei Nutzung eines eigenen Pkw beträgt nach dem Bundesreisekostengesetz unverändert 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer.
24.07.2011 Steuervereinfachungsgesetz gescheitert Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Insbesondere lehnte der Bundesrat ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet u. a. auch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können deshalb derzeit diese Regelungen nicht verbindlich anwenden. HINWEIS: Auch die Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen wurden vom Bundesrat nicht genehmigt. Eigentümer müssen deshalb auf steuerliche Begünstigungen bei Sanierungsaufwendungen noch verzichten. 24.07.2011 Standardschnittstelle für Buchhaltungsdaten Ab dem 01.07.2011 steht die „Digitale LohnSchnittstelle“ (DLS) zur Verfügung. Die Finanzverwaltung empfiehlt mit BMF-Schreiben vom 29.06.2011, diese Schnittstelle möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben sind so in den dem Lohnsteuer-Außenprüfer überlassenen Daten enthalten. Die aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de) ab dem 01.07.2011 zum Download bereit.07.07.2011 Geldwerte Vorteile Besteht keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen, führt die Entrichtung der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Annahme eines geldwerten Vorteils ist nur dann zu verneinen, soweit die späteren Leistungen auf das Ruhegehalt aus der Pensionszusage abgerechnet werden. Aufgrund der Zahlung wird dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eingeräumt. Ansonsten steht der betriebliche Zweck im Vordergrund, durch Zuschüsse zu den freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Minderung der später zu zahlenden Leistungen aus der Pensionszusage zu erreichen. 07.07.2011 Beschäftigtendatenschutzgesetz Durch einen neuen Gesetzesentwurf werden weitgehende Pflichten auf Arbeitgeber zukommen. Der Gesetzesentwurf nimmt erstmals Regelungen zur ärztlichen Untersuchung, Eignungstest, Fragerecht des Arbeitsgebers und zu Internetrecherchen auf. Gleiches gilt für die Themen Videoüberwachung, Anwendung von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren sowie Benutzung von Telekommunikationsanlagen. Gesundheitsprüfungen sollen künftig nur zulässig sein, wenn es sich um eine entscheidende berufliche Anforderung handelt und der Arbeitnehmer einwilligt. Die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Internet wird erschwert. Die Nutzung sozialer Netzwerke ist nur bedingt erlaubt. HINWEIS: Trotz allseitiger Kritik wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf in seiner bestehenden Form das Gesetzgebungsverfahren nahezu unverändert passieren wird. 30.06.2011 Keine Drei-Monats-Sperre für Arbeitslosengeld Nach einem Urteil des Landessozialgericht Baden Württemberg vom 16.02.2011 ist keine Sperrzeit eingetreten, wenn die Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abgeschlossen hat. Im Urteilsfall standen einer nicht mehr ordentlich kündbaren 57-jährigen Arbeitnehmerin auch ohne Sperrzeit drei weitere Monate Arbeitslosengeld zu. Für die Dauer von zwölf Wochen wird grundsätzlich Arbeitslosengeld unter anderem dann nicht gewährt, wenn der Versicherte sein Beschäftigungsverhältnis löst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund herbeiführt (sog. Sperrzeit). Das Gericht führte aus, dass zwar mit Abschluss des Aufhebungsvertrages die Arbeitslosigkeit herbeigeführt wurde. Allerdings sei in diesem Fall ein wichtiger Grund gegeben, der die Sperrfrist außer Kraft setzt. 15.06.2011 Elektronische Entgeltersatzleistung - EEL Um die notwendig gewordenen Anpassungen und ein sicheres Anlaufen des Verfahrens zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2011 geschaffen. Bis dahin werden die Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform angenommen. Für die Lohnabrechnung ab Juli 2011 ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln.
30.05.2011 Umsatzsteuerliche Begünstigung für Hotels Die FDP will mit der Reform der Umsatzsteuer auch den von der schwarzgelben Koalition eingeführten ermäßigten Steuersatz für das Hotelgewerbe wieder abschaffen. Die CSU lehnt den Vorstoß demgegenüber ab. Laut Aussage des Generalsekretärs soll mit Ausnahme von Grundnahrungsmittel und Kultur jeder ermäßigte Steuersatz hinterfragt werden. Wo es keine zwingende Veranlassung gebe, sollte wieder der volle Steuersatz gelten. So wird ein einstelliger Milliardenbetrag gewonnen, der zum Abbau der Einkommensteuer im Mittelstand genutzt werden kann. Dagegen gibt es jedoch auch skeptische Stimmen. HINWEIS: Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, die zahlreichen Ausnahmen bei den Mehrwertsteuersätzen auf den Prüfstand zu stellen. 19.04.2011 Privatnutzung Firmenwagen Die Vermutung der privaten Nutzung eines Firmenwagens nach den Regeln des Anscheinsbeweises bei der Anwendung der sog. 1 %- Regelung kann durch unterschiedliche Möglichkeiten widerlegt werden. Der Anscheinsbeweis ist bereits dann entkräftet, wenn ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt. Nach Meinung des FG Hessen im Urteil vom 10.02.2011 muss deshalb nicht unbedingt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt werden.
24.03.2011 Steuererklärungen 2010 verzögern sich Die Einkommensteuererklärung 2010 soll nach Aussage der OFD Karlsruhe besonders frühzeitig abgegeben werden, weil die für Mitte April 2011 beabsichtigte Umstellung von Softwareprogrammen bei der Finanzbehörde zu längeren Bearbeitungszeiten führen wird. Allerdings wird auch empfohlen, die Steuererklärung 2010 erst Ende April abzugeben, weil von den bis zum 28.02.2011 übermittelten Datensätzen für die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bisher nur ca. 1/7 bei der Finanzverwaltung angekommen sind. Eine Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ist bei der Einkommensteuerveranlagung aber nur möglich, wenn die Datenübermittlung abgeschlossen ist. Steuerfestsetzungen werden ggf. vorläufig vorgenommen und bei tatsächlich erfolgter Datenübermittlung korrigiert. Der Steuerpflichtige muss auf den Vorläufigkeitsvermerk und auch auf die spätere Korrektur selbst achten. HINWEIS: Probleme bei der Veranlagung 2010 lassen sich schon seit längerem erahnen. U. a. war die Lohnsteuerbescheinigung 2010 wegen einer unklaren Vorgabe des BMF massenhaft fehlerhaft bei freiwillig gesetzlichen Krankenversicherten erfolgt. 24.03.2011 Fehlender Kontierungsvermerk In Zeiten zunehmender Digitalisierung ergeben sich in der Praxis immer häufiger Fragen, wie die Ordnungsmäßigkeit in der Buchführung sichergestellt werden kann. Grundsätzlich müssen alle Geschäftsvorfälle retrograd und progressiv nachprüfbar sein. Die progressive Prüfung beginnt beim Beleg, geht über die Grundaufzeichnungen zu den Konten und schließlich zur Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung bzw. zur Steueranmeldung/Steuerklärung. Die retrograde Prüfung verläuft umgekehrt. Angaben zur Kontierung auf dem Beleg sind stets mit Mehraufwand verbunden. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. Bei Betriebsprüfungen etc. sollte bezüglich dieser Problematik auf das Urteil des LG Münster vom 24.09.2009 (Rz. 33) hingewiesen werden. Hierin befand das Gericht, dass die Kontierung auf dem Beleg für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht zwingend sei. Es ist nach den Vorgaben des Handelsrechts auch möglich, dass die Bücher sowie die sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen auch aus einer geordneten Ablage von Belegen besteht oder auf Datenträger geführt werden können, soweit diese Form der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. 03.03.2011 Beitragspflicht bei Direktversicherungen In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen aus der Direktversicherung seit 2004 der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen monatlich nicht regelmäßig oder als einmalige Kapitalzahlung gewährt werden. Das BVerfG hat jedoch bestimmte Leistungen aus Direktversicherungen beitragsfrei gestellt. Sofern Leistungen auf Beiträgen beruhen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Einrücken des früheren Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers und alleine durch den früheren Arbeitnehmer geleistet werden, besteht Beitragsfreiheit. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist dieser Entscheidung gefolgt. Allerdings gilt dies derzeit nicht für vergleichbare Leistungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds.
03.03.2011 Bewirtungsaufwendungen vom Inhaber Bewirtungsaufwendungen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind, stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Sie werden aber wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung nur mit 70 % zum Abzug zugelassen. Das teilweise Abzugsverbot gilt jedoch nicht für solche Steuerpflichtige, die gewerbsmäßig Personen bewirten, also insbesondere für Gastwirte. Diese Ausnahmeregelung ist nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2011 jedoch nicht uneingeschränkt auf alle Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar. Im Verfahren hatte ein Unternehmen, das ein Hotel mit einem Restaurant der gehobenen Gastronomie betrieb, Bewirtungsaufwendungen für Geschäftspartner zu 100 % zum Abzug abgezogen. Das FG entschied, dass diese Ausnahmeregelung nur für Werbe- oder Probeessen angewendet werden könne. Die Bewirtungen von Geschäftsfreunden oder Kunden anlässlich von geschäftigen Besprechungen fallen jedoch nicht unter die Ausnahmeregelung. Das FG hat die Revision zugelassen, so dass der BFH in letzter Instanz gegebenenfalls zu entscheiden hat.16.01.2011 Rückwirkende Rechnungsberichtigung Nach derzeitiger Verwaltungsauffassung kann der Vorsteuerabzug erst in Anspruch genommen werden, wenn dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung im Original vorliegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 15.07.2010 entschieden, dass der geltend gemachte Vorsteuerabzug erhalten bleibt, wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Finanzbehörde vor Erlass ihrer Entscheidung eine berichtigte ordnungsgemäße Rechnung zugeleitet wurde. Damit hat der EuGH eine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen (fehlerhaften) Rechnungsstellung zugelassen. Nach der Verfügung der OFD Karlsruhe vom 25.08.2010 sind jedoch Anträge auf rückwirkende Anwendung der Urteilsgrundsätze bis auf weiteres zurückzustellen. 20.12.2010 ELENA – Datenabruf ausgesetzt Der verpflichtende Abruf der Daten in der zweiten Phase des ELENA-Verfahrens wird erst zum 01.01.2014 eingeführt. Ursprünglich sollte der Abruf der Daten zum 01.01.2012 beginnen. Das Projekt ist damit aber nicht gestoppt, sondern nur ausgesetzt. Die seit 01.01.2010 bestehende Meldepflicht für Unternehmer entfällt damit nicht. Datenschützer weisen darauf hin, dass die Meldung zwanghaft auch ausgesetzt und die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen. Das Bundesministerium für Arbeit wurde aufgefordert, so schnell wie möglich für Rechtsklarheit zu sorgen und die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.30.10.2010 Beitragsbemessungsgrenzen 2011 Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach einem Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung ab 2011 erstmals sinken (von 3.750 EUR auf 3.712,50 EUR im Monat). Der Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2 %. Die Unternehmen müssen 2011 wegen des auf 7,3 % steigenden Arbeitgeberanteils für diese Mitarbeiter um 3,24 % höhere Beitragszuschüsse entrichten. Die Bemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 unverändert bei 5.500 EUR im Monat liegen. In den neuen Bundesländern steigt dieser Wert von 4.650 EUR auf 4.800 EUR im Monat an. Die monatliche Bezugsgröße 2011 bleibt unverändert bei 2.555 EUR (West); in den neuen Bundesländern steigt der Wert auf 2.240 EUR (bisher 2.170 EUR). Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt von 49.950 EUR auf 49.500 EUR in 2011. Dadurch wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert. HINWEIS: Gutverdienern soll bereits nach einjähriger Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wieder der Weg in die Privatkrankenkasse eröffnet werden, wenn im Folgejahr die dann maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich überschritten wird. 30.10.2010 Wegfall Lohnsteuerkarte ab 2011 Im Jahressteuergesetz 2010 werden Übergangsregelungen festgelegt, damit die Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte überbrückt werden können. So sind grundsätzlich die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 zu verwenden. Der Arbeitgeber darf sie nicht vernichten. Sofern Arbeitnehmer im Jahr 2011 erstmals ins Arbeitsverhältnis einsteigen, gilt ein Ersatzverfahren. Dabei stellt die zuständige Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus. Handelt es sich dabei um Auszubildende, die im ersten Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden, kann für die Lohnabrechnung die Lohnsteuerklasse I verwendet werden, auch wenn hierfür keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vorgelegt wird. HINWEIS: Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird voraussichtlich ab 2012 dann tatsächlich papierlos eingeführt werden können. 14.08.2010 Vereinfachte Rechnungsstellung Der EU-Ministerrat hat am 13.07.2010 vereinfachte Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungsstellung (insbesondere zur elektronischen Rechnungsstellung) gebilligt. Die Vorschriften für die Rechnungsstellung sollen vereinfacht und modernisiert werden. So sollen etwa Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form gleichbehandelt und die derzeit in der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Hindernisse für die elektronische Rechnungsstellung überwunden werden. HINWEIS: Der Richtlinienvorschlag ist Bestandteil des von der EU-Kommission angekündigten Pakets zur Bekämpfung speziell des Umsatzsteuerbetrugs. 08.08.2010 ELENA sorgt für Aufregung Die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein „Kündigung/Entlassung“ vorgesehenen Freitextfelder sind bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle nicht auszufüllen. Diese Änderung hatte der zuständige Arbeitskreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kurzfristig am 30.06.2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflichten bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Damit können die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE vorhandenen Freitextfelder vollständig ignoriert werden. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert (ohne jegliche Angaben in den Freifeldern) erneut gemeldet werden. Ab 2011 soll eine überarbeitete Version des Datenbausteins zum Einsatz kommen, in der auf die Freitextfelder verzichtet wird. HINWEIS: Die Meldung DBKE darf keinesfalls gänzlich unterbleiben; dies würde nach gegenwärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen die gesetzlichen Meldepflichten und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR belegt werden kann. 22.07.2010 Richtige Leistungsbeschreibung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist unter anderem die richtige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung erforderlich. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Angaben tatsächlicher Art enthalten sein, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach den Angaben muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht werden, über die abgerechnet worden ist. Für Kleinstunternehmer gibt es hierzu keine Vereinfachungen. Allgemeine Beschreibung wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“, und „Außenputzarbeiten“ zur Leistungsbeschreibung genügen allein nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zur Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung. Durch derartige Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der damit verbundenen Leistungen in einer anderen Rechnung nicht ausgeschlossen. 17.05.2010 Schadenersatz des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrücklich Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen. 17.05.2010 Private Nutzung Dienstfahrzeug Nach der Rechtsprechung spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens. Der Anscheinsbeweis kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden. Hierbei genügt es, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt. Stehen einem Steuerpflichtigen und seiner Familie ausreichend private Fahrzeuge zur Verfügung und sind daneben keine anderen Führerscheininhaber vorhanden, kann nach Auffassung des FG Niedersachsen in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29.08.2009 (veröffentlicht am 17.03.2010) von einer zumindest nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung ausgegangen werden. Diese Frage ist jedoch aufgrund einer umfassenden Beweiswürdigung im Einzelfall zu beantworten. 10.04.2010 Jahresmeldungen bis zum 15.04.2010 Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen übermitteln. Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum 15.04.2010 vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die Krankenkassen zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte an die Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2009 anzugeben. HINWEIS: Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren im Rahmen des Haushaltschecks (bis 400 EUR monatlich). 03.03.2010 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde (§ 164 AO), ist das Finanzamt berechtigt, diesen innerhalb der Verjährungsfristen uneingeschränkt zu ändern. Sofern eine Betriebsprüfung stattgefunden hat, muss nach den Vorgaben der Abgabenordnung der Vorbehalt aufgehoben werden. Vergisst das Finanzamt die Aufhebung, kann nach Meinung des BFH der weiterhin unter Vorbehalt stehende Bescheid noch in vollem Umfang geändert werden. 03.03.2010 Nachweis von Bewirtungsaufwendungen Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.12.2009 können Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden kann im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden. Sofern die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist, können die Bewirtungsaufwendungen nach Meinung des Finanzgerichts abzugsfähig sein, obwohl die Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten. (Az. 11 K 1093/07, Revision zugelassen). 19.02.2010 Investitionsabzugsbetrag für Pkw Der Steuerpflichtige kann für einen betrieblichen Pkw, den er auch privat nutzen will, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG in Anspruch nehmen, wenn er den Pkw mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, zu mindestens 90 % betrieblich nutzen wird. Nach dem Beschluss des BFH vom 26.11.2009 genügt es, dass der Steuerpflichtige ankündigt, die fast ausschließlich betriebliche Nutzung des noch anzuschaffenden Pkw zukünftig durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren. Damit muss lediglich behauptet werden, den Pkw nach seiner Anschaffung zu mindestens 90 % betrieblich zu nutzen und diesen Nutzungsanteil durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln. Wird dann aber kein Fahrtenbuch geführt oder ergibt sich nach dem Fahrtenbuch ein geringerer betrieblicher Anteil als 90 %, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen. 19.02.2010 Nachbesserungen bei ELENA Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird. 16.01.2010 Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern die Möglichkeit, Ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und zu übermitteln (www.kuenstlersozialkasse.de). Alle abgabepflichtigen Verwerter können Ihre Jahresmeldung, die bis zum 31.03. an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden hier entsprechende Unterlagen. |