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Sie möchten immer über Änderungen und Neuigkeiten informiert sein?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Mandanten-Informationen und Kunden-Infos, interessante Presseartikel und überhaupt alle wichtigen Infos auf einen Blick. 

 

Aktualisiert am: 01.01.2012

Aktuelles aus Steuern, Recht und Finanzen :

01.01.2012

Arbeitnehmer haben nur eine regelmäßige Arbeitsstätte

 

Nach dem BMF-Schreiben vom 15.12.2011 akzeptiert die Finanzverwaltung die Auffassung des BFH, wonach ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann. Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte sind nur für eine Arbeitsstätte anzusetzen, für die übrigen Fahrten erfolgt die Abrechnung nach Reisekostengrundsätzen. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nun auszugehen, wenn ein Arbeitnehmer einer Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers arbeitstäglich, je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. Bei Abweichungen im Einzelfall muss anhand des qualitativen Schwerpunkts die berufliche Tätigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

 

01.01.2012

Antrag auf Elternteilzeit

 

Ein Antrag auf Elternteilzeit kann auch noch nach Beginn der Elternzeit gestellt werden. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann grundsätzlich auch noch dann Teilzeitarbeit beantragen, wenn er zunächst die völlige Freistellung von der vertraglichen Arbeit in Anspruch genommen hat (BAG, Az. 9 AZR 233/04). Der Arbeitgeber kann jedoch den Anspruch ablehnen. Einem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit bzw. Teilzeitarbeit muss nicht entsprochen werden, wenn diesem dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich eine Vollzeitkraft eingestellt hat und weder die Vertretungskraft noch eine andere Person bereit sind, die Arbeitszeit nur deshalb zu reduzieren, um so Platz für eine Teilzeitbeschäftigung des Arbeitnehmers zu schaffen.

 

11.11.2011

ELStAM verschiebt sich erneut

 

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren sollte eigentlich bereits im Jahr 2011 funktionieren. Aufgrund technischer Probleme wurde das Projekt auf das Jahr 2012 verschoben. Nach der Panne bei den falsch übermittelten Daten kann aber auch der Termin 01.01.2012 nicht gehalten werden. In einer Pressemitteilung vom 31.10.2011 teilt die Finanzverwaltung mit, dass die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sich aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben wird. Bund und Länder stimmen derzeit einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Laut Aussage der Finanzverwaltung werden aber dadurch keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.

 

11.11.2011

Betriebliche Weihnachtsfeiern

 

Betriebsveranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeiern sind lohnsteuerfrei, wenn die Kosten insgesamt 110 EUR einschließlich Umsatzsteuer pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Alle Betriebsangehörigen müssen teilnahmeberechtigt sein, abteilungsweise zu feiern ist aber zulässig. Steuerfrei sind bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr, zusätzlich je zwei Pensionärstreffen und Jubilarsfeiern. In die 110-EUR-Grenze sind z. B. Verzehr, Tabakwaren, Süßigkeiten, Fahrtkosten, Übernachtung, Eintrittsgelder und andere Geschenke (Wert bis 40 EUR brutto) einzubeziehen. Die Gesamtkosten sind nach Köpfen aufzuteilen; mitgebrachte Angehörige sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen.
HINWEIS:
Eventuell anfallende geldwerte Vorteile im Zusammenhang sind mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 % lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei.

 

22.10.2011

Lohnsteuerabzug ab 2012 

Ab 2012 startet der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug, der die Papierkarte überflüssig macht. Aufgrund technischer Schwierigkeiten musste die Umsetzung um ein weiteres Jahr verschoben werden. Arbeitgeber oder dessen steuerlicher Berater nehmen den Abruf der erforderlichen Daten künftig selbst vor. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge. Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Vorsorglich sollten diese Lohnsteuerabzugsmerkmale genau geprüft werden, um einer falschen Lohnabrechnung vorzubeugen.

30.09.2011

Ist-Versteuerung – Grenze soll bleiben

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 21.09.2011 soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 EUR bleiben. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 EUR könnten jedoch die sogenannte Ist-Versteuerung wählen. Die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat.

15.09.2011

Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 12/2011 

Für Meldezeiträume ab dem 01.12.2011 gilt ein neuer nunmehr neunstelliger Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit. Er betrifft zum Einen alle Entgeltmeldungen, die ein Zeitraumende 01.12.2011 und später enthalten. Zum Anderen ist der neue Schlüssel bei Anmeldungen zu verwenden, die einen Beginnzeitraum ab diesem Datum enthalten. Zur Stelle sieben des Schlüssels „Höchster beruflicher Abschluss“ hat sich mittlerweile eine Änderung ergeben. Hier stehen neue Ziffern zur Auswahl, die zur Frage des Abschlusses im Einzelfall zu verwenden sind.

15.09.2011

Steuervereinfachungsgesetz gescheitert 

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Insbesondere lehnte der Bundesrat ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet u. a. auch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können deshalb derzeit diese Regelungen nicht verbindlich anwenden.
HINWEIS:
Auch die Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen wurden vom Bundesrat nicht genehmigt. Eigentümer müssen deshalb auf steuerliche Begünstigungen bei Sanierungsaufwendungen noch verzichten.

30.08.2011

Höherer Kilometersatz? 

Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig. Mit Kurzinformation vom 20.07.2011 weist die OFD Münster darauf hin, dass Einsprüche mit Hinweis auf diesbezügliche Verfahren ruhen. Dies gilt jedoch nicht für einen höheren Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derzeit können Kosten für die Fahrten mit dem eigenen Pkw, die als Reisekosten zu berücksichtigen sind, ohne Einzelnachweis mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden. Die Wegstreckenentschädigung bei Nutzung eines eigenen Pkw beträgt nach dem Bundesreisekostengesetz unverändert 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer.

24.07.2011

Steuervereinfachungsgesetz gescheitert 

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Insbesondere lehnte der Bundesrat ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet u. a. auch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können deshalb derzeit diese Regelungen nicht verbindlich anwenden.
HINWEIS:
Auch die Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen wurden vom Bundesrat nicht genehmigt. Eigentümer müssen deshalb auf steuerliche Begünstigungen bei Sanierungsaufwendungen noch verzichten.

24.07.2011

Standardschnittstelle für Buchhaltungsdaten 

Ab dem 01.07.2011 steht die „Digitale LohnSchnittstelle“ (DLS) zur Verfügung. Die Finanzverwaltung empfiehlt mit BMF-Schreiben vom 29.06.2011, diese Schnittstelle möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben sind so in den dem Lohnsteuer-Außenprüfer überlassenen Daten enthalten. Die aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
(www.bzst.bund.de) ab dem 01.07.2011 zum Download bereit.

07.07.2011

Geldwerte Vorteile

Besteht keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen, führt die Entrichtung der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Annahme eines geldwerten Vorteils ist nur dann zu verneinen, soweit die späteren Leistungen auf das Ruhegehalt aus der Pensionszusage abgerechnet werden. Aufgrund der Zahlung wird dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eingeräumt. Ansonsten steht der betriebliche Zweck im Vordergrund, durch Zuschüsse zu den freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Minderung der später zu zahlenden Leistungen aus der Pensionszusage zu erreichen.

07.07.2011

Beschäftigtendatenschutzgesetz 

Durch einen neuen Gesetzesentwurf werden weitgehende Pflichten auf Arbeitgeber zukommen. Der Gesetzesentwurf nimmt erstmals Regelungen zur ärztlichen Untersuchung, Eignungstest, Fragerecht des Arbeitsgebers und zu Internetrecherchen auf. Gleiches gilt für die Themen Videoüberwachung, Anwendung von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren sowie Benutzung von Telekommunikationsanlagen. Gesundheitsprüfungen sollen künftig nur zulässig sein, wenn es sich um eine entscheidende berufliche Anforderung handelt und der Arbeitnehmer einwilligt. Die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Internet wird erschwert. Die Nutzung sozialer Netzwerke ist nur bedingt erlaubt.
HINWEIS:
Trotz allseitiger Kritik wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf in seiner bestehenden Form das Gesetzgebungsverfahren nahezu unverändert passieren wird. 

30.06.2011

Keine Drei-Monats-Sperre für Arbeitslosengeld 

Nach einem Urteil des Landessozialgericht Baden Württemberg vom 16.02.2011 ist keine Sperrzeit eingetreten, wenn die Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abgeschlossen hat. Im Urteilsfall standen einer nicht mehr ordentlich kündbaren 57-jährigen Arbeitnehmerin auch ohne Sperrzeit drei weitere Monate Arbeitslosengeld zu. Für die Dauer von zwölf Wochen wird grundsätzlich Arbeitslosengeld unter anderem dann nicht gewährt, wenn der Versicherte sein Beschäftigungsverhältnis löst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund herbeiführt (sog. Sperrzeit). Das Gericht führte aus, dass zwar mit Abschluss des Aufhebungsvertrages die Arbeitslosigkeit herbeigeführt wurde. Allerdings sei in diesem Fall ein wichtiger Grund gegeben, der die Sperrfrist außer Kraft setzt.
 

15.06.2011

Elektronische Entgeltersatzleistung - EEL 

Um die notwendig gewordenen Anpassungen und ein sicheres Anlaufen des Verfahrens zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2011 geschaffen. Bis dahin werden die Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform angenommen. Für die Lohnabrechnung ab Juli 2011 ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln.

30.05.2011

Umsatzsteuerliche Begünstigung für Hotels 

Die FDP will mit der Reform der Umsatzsteuer auch den von der schwarzgelben Koalition eingeführten ermäßigten Steuersatz für das Hotelgewerbe wieder abschaffen. Die CSU lehnt den Vorstoß demgegenüber ab. Laut Aussage des Generalsekretärs soll mit Ausnahme von Grundnahrungsmittel und Kultur jeder ermäßigte Steuersatz hinterfragt werden. Wo es keine zwingende Veranlassung gebe, sollte wieder der volle Steuersatz gelten. So wird ein einstelliger Milliardenbetrag gewonnen, der zum Abbau der Einkommensteuer im Mittelstand genutzt werden kann. Dagegen gibt es jedoch auch skeptische Stimmen.
HINWEIS:
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, die zahlreichen Ausnahmen bei den Mehrwertsteuersätzen auf den Prüfstand zu stellen.  

19.04.2011

Privatnutzung Firmenwagen

Die Vermutung der privaten Nutzung eines Firmenwagens nach den Regeln des Anscheinsbeweises bei der Anwendung der sog. 1 %- Regelung kann durch unterschiedliche Möglichkeiten widerlegt werden. Der Anscheinsbeweis ist bereits dann entkräftet, wenn ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt. Nach Meinung des FG Hessen im Urteil vom 10.02.2011 muss deshalb nicht unbedingt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt werden.

24.03.2011

Steuererklärungen 2010 verzögern sich 

Die Einkommensteuererklärung 2010 soll nach Aussage der OFD Karlsruhe besonders frühzeitig abgegeben werden, weil die für Mitte April 2011 beabsichtigte Umstellung von Softwareprogrammen bei der Finanzbehörde zu längeren Bearbeitungszeiten führen wird. Allerdings wird auch empfohlen, die Steuererklärung 2010 erst Ende April abzugeben, weil von den bis zum 28.02.2011 übermittelten Datensätzen für die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bisher nur ca. 1/7 bei der Finanzverwaltung angekommen sind. Eine Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ist bei der Einkommensteuerveranlagung aber nur möglich, wenn die Datenübermittlung abgeschlossen ist. Steuerfestsetzungen werden ggf. vorläufig vorgenommen und bei tatsächlich erfolgter Datenübermittlung korrigiert. Der Steuerpflichtige muss auf den Vorläufigkeitsvermerk und auch auf die spätere Korrektur selbst achten.
HINWEIS:
Probleme bei der Veranlagung 2010 lassen sich schon seit längerem erahnen. U. a. war die Lohnsteuerbescheinigung 2010 wegen einer unklaren Vorgabe des BMF massenhaft fehlerhaft bei freiwillig gesetzlichen Krankenversicherten erfolgt.

24.03.2011

Fehlender Kontierungsvermerk

In Zeiten zunehmender Digitalisierung ergeben sich in der Praxis immer häufiger Fragen, wie die Ordnungsmäßigkeit in der Buchführung sichergestellt werden kann. Grundsätzlich müssen alle Geschäftsvorfälle retrograd und progressiv nachprüfbar sein. Die progressive Prüfung beginnt beim Beleg, geht über die Grundaufzeichnungen zu den Konten und schließlich zur Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung bzw. zur Steueranmeldung/Steuerklärung. Die retrograde Prüfung  verläuft umgekehrt. Angaben zur Kontierung auf dem Beleg sind stets mit Mehraufwand verbunden. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. Bei Betriebsprüfungen etc. sollte bezüglich dieser Problematik auf das Urteil des LG Münster vom 24.09.2009 (Rz. 33) hingewiesen werden. Hierin befand das Gericht, dass die Kontierung auf dem Beleg für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht zwingend sei. Es ist nach den Vorgaben des Handelsrechts auch möglich, dass die Bücher sowie die sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen auch aus einer geordneten Ablage von Belegen besteht oder auf Datenträger geführt werden können, soweit diese Form der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. 

 

03.03.2011

Beitragspflicht bei Direktversicherungen

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen aus der Direktversicherung seit 2004 der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen monatlich nicht regelmäßig oder als einmalige Kapitalzahlung gewährt werden.  Das BVerfG hat jedoch bestimmte Leistungen aus Direktversicherungen beitragsfrei gestellt. Sofern Leistungen auf Beiträgen beruhen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Einrücken des früheren Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers und alleine durch den früheren Arbeitnehmer geleistet werden, besteht Beitragsfreiheit. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist dieser Entscheidung gefolgt. Allerdings gilt dies derzeit nicht für vergleichbare Leistungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds.

03.03.2011

Bewirtungsaufwendungen vom Inhaber

Bewirtungsaufwendungen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind, stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Sie werden aber wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung nur mit 70 % zum Abzug zugelassen. Das teilweise Abzugsverbot gilt jedoch nicht für solche Steuerpflichtige, die gewerbsmäßig Personen bewirten, also insbesondere für Gastwirte. Diese Ausnahmeregelung ist nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2011 jedoch nicht uneingeschränkt auf alle Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar. Im Verfahren hatte ein Unternehmen, das ein Hotel mit einem Restaurant der gehobenen Gastronomie betrieb, Bewirtungsaufwendungen für Geschäftspartner zu 100 % zum Abzug abgezogen. Das FG entschied, dass diese Ausnahmeregelung nur für Werbe- oder Probeessen angewendet werden könne. Die Bewirtungen von Geschäftsfreunden oder Kunden anlässlich von geschäftigen Besprechungen fallen jedoch nicht unter die Ausnahmeregelung. Das FG hat die Revision zugelassen, so dass der BFH in letzter Instanz gegebenenfalls zu entscheiden hat.

16.01.2011

Rückwirkende Rechnungsberichtigung

Nach derzeitiger Verwaltungsauffassung kann der Vorsteuerabzug erst in Anspruch genommen werden, wenn dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung im Original vorliegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 15.07.2010 entschieden, dass der geltend gemachte Vorsteuerabzug erhalten bleibt, wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Finanzbehörde vor Erlass ihrer Entscheidung eine berichtigte ordnungsgemäße Rechnung zugeleitet wurde. Damit hat der EuGH eine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen (fehlerhaften) Rechnungsstellung zugelassen. Nach der Verfügung der OFD Karlsruhe vom 25.08.2010 sind jedoch Anträge auf rückwirkende Anwendung der Urteilsgrundsätze bis auf weiteres zurückzustellen.

20.12.2010

ELENA – Datenabruf ausgesetzt

Der verpflichtende Abruf der Daten in der zweiten Phase des ELENA-Verfahrens wird erst zum 01.01.2014 eingeführt. Ursprünglich sollte der Abruf der Daten zum 01.01.2012 beginnen. Das Projekt ist damit aber nicht gestoppt, sondern nur ausgesetzt. Die seit 01.01.2010 bestehende Meldepflicht für Unternehmer entfällt damit nicht. Datenschützer weisen darauf hin, dass die Meldung  zwanghaft auch ausgesetzt und die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen. Das Bundesministerium für Arbeit wurde aufgefordert, so schnell wie möglich für Rechtsklarheit zu sorgen und die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.

30.10.2010

Beitragsbemessungsgrenzen 2011

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach einem Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung ab 2011 erstmals sinken (von 3.750 EUR auf 3.712,50 EUR im Monat). Der Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2 %. Die Unternehmen müssen 2011 wegen des auf 7,3 % steigenden Arbeitgeberanteils für diese Mitarbeiter um 3,24 % höhere Beitragszuschüsse entrichten. Die Bemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 unverändert bei 5.500 EUR im Monat liegen. In den neuen Bundesländern steigt dieser Wert von 4.650 EUR auf 4.800 EUR im Monat an. Die monatliche Bezugsgröße 2011 bleibt unverändert bei 2.555 EUR (West); in den neuen Bundesländern steigt der Wert auf 2.240 EUR (bisher 2.170 EUR).
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt von 49.950 EUR auf 49.500 EUR in 2011. Dadurch wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert.
HINWEIS:
Gutverdienern soll bereits nach einjähriger Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wieder der Weg in die Privatkrankenkasse eröffnet werden, wenn im Folgejahr die dann maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich überschritten wird.

30.10.2010

Wegfall Lohnsteuerkarte ab 2011

Im Jahressteuergesetz 2010 werden Übergangsregelungen festgelegt, damit die Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte überbrückt werden können. So sind grundsätzlich die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 zu verwenden. Der Arbeitgeber darf sie nicht vernichten. Sofern Arbeitnehmer im Jahr 2011 erstmals ins Arbeitsverhältnis einsteigen, gilt ein Ersatzverfahren. Dabei stellt die zuständige Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus. Handelt es sich dabei um Auszubildende, die im ersten Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden, kann für die Lohnabrechnung die Lohnsteuerklasse I verwendet werden, auch wenn hierfür keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vorgelegt wird.
HINWEIS:
Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird voraussichtlich ab 2012 dann tatsächlich papierlos eingeführt werden können.

14.08.2010

Vereinfachte Rechnungsstellung

Der EU-Ministerrat hat am 13.07.2010 vereinfachte Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungsstellung (insbesondere zur elektronischen Rechnungsstellung) gebilligt. Die Vorschriften für die Rechnungsstellung sollen vereinfacht und modernisiert werden. So sollen etwa Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form gleichbehandelt und die derzeit in der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Hindernisse für die elektronische Rechnungsstellung überwunden werden.
HINWEIS:
Der Richtlinienvorschlag ist Bestandteil des von der EU-Kommission angekündigten Pakets zur Bekämpfung speziell des Umsatzsteuerbetrugs.

08.08.2010

ELENA sorgt für Aufregung

Die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein „Kündigung/Entlassung“ vorgesehenen Freitextfelder sind bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle nicht auszufüllen. Diese Änderung hatte der zuständige Arbeitskreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kurzfristig am 30.06.2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflichten bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Damit können die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE vorhandenen Freitextfelder vollständig ignoriert werden. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert (ohne jegliche Angaben in den Freifeldern) erneut gemeldet werden. Ab 2011 soll eine überarbeitete Version des Datenbausteins zum Einsatz kommen, in der auf die Freitextfelder verzichtet wird.
HINWEIS:
Die Meldung DBKE darf keinesfalls gänzlich unterbleiben; dies würde nach gegenwärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen die gesetzlichen Meldepflichten und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR belegt werden kann.

22.07.2010

Richtige Leistungsbeschreibung

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist unter anderem die richtige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung erforderlich. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Angaben tatsächlicher Art enthalten sein, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach den Angaben muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht werden, über die abgerechnet worden ist. Für Kleinstunternehmer gibt es hierzu keine Vereinfachungen. Allgemeine Beschreibung wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“, und „Außenputzarbeiten“ zur Leistungsbeschreibung genügen allein nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zur Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung. Durch derartige Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der damit verbundenen Leistungen in einer anderen Rechnung nicht ausgeschlossen. 

17.05.2010

Schadenersatz des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrücklich Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen.

17.05.2010

Private Nutzung Dienstfahrzeug

Nach der Rechtsprechung spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens. Der Anscheinsbeweis kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden. Hierbei genügt es, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt. Stehen einem Steuerpflichtigen und seiner Familie ausreichend private Fahrzeuge zur Verfügung und sind daneben keine anderen Führerscheininhaber vorhanden, kann nach Auffassung des FG Niedersachsen in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29.08.2009 (veröffentlicht am 17.03.2010) von einer zumindest nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung ausgegangen werden. Diese Frage ist jedoch aufgrund einer umfassenden Beweiswürdigung im Einzelfall zu beantworten.

10.04.2010

Jahresmeldungen bis zum 15.04.2010

Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen übermitteln. Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum 15.04.2010 vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die Krankenkassen zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte an die Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2009 anzugeben.
HINWEIS:
Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren im Rahmen des Haushaltschecks (bis 400 EUR monatlich).

03.03.2010

Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Sofern ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde (§ 164 AO), ist das Finanzamt berechtigt, diesen innerhalb der Verjährungsfristen uneingeschränkt zu ändern. Sofern eine Betriebsprüfung stattgefunden hat, muss nach den Vorgaben der Abgabenordnung der Vorbehalt aufgehoben werden. Vergisst das Finanzamt die Aufhebung, kann nach Meinung des BFH der weiterhin unter Vorbehalt stehende Bescheid noch in vollem Umfang geändert werden.

03.03.2010

Nachweis von Bewirtungsaufwendungen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.12.2009 können Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden kann im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden. Sofern die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist,  können die Bewirtungsaufwendungen nach Meinung des Finanzgerichts abzugsfähig sein, obwohl die Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten. (Az. 11 K 1093/07, Revision zugelassen).

19.02.2010

Investitionsabzugsbetrag für Pkw

Der Steuerpflichtige kann für einen betrieblichen Pkw, den er auch privat nutzen will, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG in Anspruch nehmen, wenn er den Pkw mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, zu mindestens 90 % betrieblich nutzen wird. Nach dem Beschluss des BFH vom 26.11.2009 genügt es, dass der Steuerpflichtige ankündigt, die fast ausschließlich betriebliche Nutzung des noch anzuschaffenden Pkw zukünftig durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren. Damit muss lediglich behauptet werden, den Pkw nach seiner Anschaffung zu mindestens 90 % betrieblich zu nutzen und diesen Nutzungsanteil durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln. Wird dann aber kein Fahrtenbuch geführt oder ergibt sich nach dem Fahrtenbuch ein geringerer betrieblicher Anteil als 90 %, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen.

19.02.2010

Nachbesserungen bei ELENA

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.

16.01.2010

Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern die Möglichkeit, Ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und zu übermitteln (www.kuenstlersozialkasse.de). Alle abgabepflichtigen Verwerter können Ihre Jahresmeldung, die bis zum 31.03. an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden hier entsprechende Unterlagen.

 

 

20.12.2009

Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird erweitert

Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von 360 EUR auch gewährt wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden (dies gilt auch bei Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen). Durch die Ausweitung auf Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009 soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen gefördert werden. Für die Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

03.12.2009

Verwendung der ID-Nummer

Nach dem BMF-Schreiben vom 09.11.2009 ist für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grundsätzlich die ID-Nummer des Arbeitnehmers zu verwenden. Der authentisierte Arbeitgeber kann die ID-Nummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Diese Anfragemöglichkeit kann voraussichtlich erst ab April 2010 zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31.10.2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Merkmals eTIN übermittelt. Die steuerliche ID-Nummer muss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Lohnkonto übernommen werden.
HINWEIS:
Ab 01.11.2010 ist die Verwendung der eTIN nur noch zulässig, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die ID-Nummer des Arbeitnehmers im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Abfragemöglichkeiten zu erhalten.

09.11.2009

Aufzeichnungen - Bestimmte Standards müssen erfüllt sein

Selbständige, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ebenfalls bestimmte Grundsätze beachten. Das FG Saarland hat im Urteil vom 17.12.2008 ausgeführt, wie die Aufzeichnungen aussehen sollten, damit ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit sich einen Überblick verschaffen kann. Ordnungsgemäß sind die Aufzeichnungen nicht, wenn auf den Rechnungen keine Bankkonten vermerkt werden, sondern Zettel mit wechselnden Überweisungsadressen beigefügt sind. Werden im Buchhaltungssystem die aufgezeichneten Rechnungsausgänge wieder gelöscht, und Duplikate der Rechnungen nicht zurückbehalten und abgelegt, sind ebenfalls keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen gegeben.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az.: VIII B 28/09).

06.11.2009

Digitale Außenprüfung: Freiwillig erstellte Aufzeichnungen

Die Befugnis zu einer digitalen Außenprüfung umfasst nicht die Prüfung von elektronischen Aufzeichnungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung erstellt werden (BFH vom 24.06.2009). Das Zugriffsrecht bei einer digitalen Außenprüfung umfasst nur Unterlagen, für die eine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO gilt. Im Streitfall hatte ein Einnahmen-Überschuss-Rechner freiwillig eine elektronische Bestandsbuchhaltung geführt.
Der Außenprüfer verlangte, die digitalen Buchführungsunterlagen auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen. Der BFH führt seine bisherige Rechtsprechung fort, wobei das Einsichtsrecht nicht Unterlagen umfasst, die zwar vorhanden sind, aber vom Steuerpflichtigen nicht aufbewahrt werden müssen.

22.10.2009

Erstattung von Fortbildungskosten

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.
HINWEIS:
Der Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto zu nehmen.

01.10.2009

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 kann eine fristlose Arbeitgeberkündigung wegen Verdacht des Arbeitszeitbetrugs in Betracht kommen. Nach Meinung des Gerichts liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor, wenn, wie im Urteilsfall, die Arbeitnehmerin Zugriffsrechte auf Zeitkonten – darunter auch ihr eigenes Zeitkonto – missbraucht hat. Für eine außerordentliche Kündigung muss nach der ständigen Rechtsprechung ein wichtiger geeigneter Grund vorliegen. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Kündigung auf den Verdacht der strafbaren Handlung bzw. eines vertragswidrigen Verhaltens gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht.

01.10.2009

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Die vorläufigen Zahlen für die Bezugsgrößen der Sozialversicherung 2010 wurden veröffentlicht:
1. Rentenversicherung
- Alte Bundesländer 66.000 EUR
- Neue Bundesländer 55.800 EUR
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen werden um 100 EUR nach oben angepasst (alte Bundesländer: 66.000 EUR/jährlich, neue Bundesländer: 55.800 EUR/jährlich).
2. Kranken- und Pflegeversicherung
- Jahreswert 2010 = 49.950 EUR, monatlich 4.162,50 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2010 = 45.000 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 900 EUR nach oben hin angepasst

01.10.2009

Sofortmeldung auch per Handy möglich

Zu Beginn des Jahres 2009 wurden in besonders anfälligen Branchen wie z. B. in Bau-, Gaststätten-, oder Personentransportgewerben das Anmeldeverfahren für Mitarbeiter verschärft. Durch die elektronische Sofortmeldung können nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nun Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung rechtzeitig gemeldet werden. Hierzu ist noch nicht einmal ein PC erforderlich; ein internetfähiges Handy reicht völlig aus.
(Link für die Online-Meldung: https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp).

22.09.2009

Kontoauszüge richtig aufbewahren

Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt mit einer Zehn-Jahresfrist auch für die maschinelle Auswertbarkeit des elektronischen Kontoauszuges.

09.09.2009

Kurzfristige Zwischenbeschäftigung bei Arbeitslosengeld

Im Urteilsfall des Sozialgerichts Speyer vom 03.02.2009 kann auch nach einer (erneuten) Unterbrechung der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich fortbestehen. Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung ist dann nicht erforderlich. Im Streitfall war die Klägerin Bezieherin von Arbeitslosengeld und hatte einen Bewilligungsbescheid für die Anspruchsdauer von 660 Tagen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wurde dann vorübergehend eine selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages ausgeübt und gegenüber der Bundesagentur ordnungsgemäß gemeldet. Es kam zu einer erneuten Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs, da die Klägerin auch im Folgejahr einen kurzzeitigen Lehrauftrag annehmen konnte. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld ab, da seit dem Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs bereits vier Jahre verstrichen waren.

09.09.2009

Umsatzsteuer bei festem freien Mitarbeiter

Nach dem Urteil des BFH vom 25.06.2009, veröffentlicht am 02.09.2009, sind selbständige Unternehmer im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig. Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge stellen aber kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar. Im Streitfall war ein Journalist als fester freier Mitarbeiter tätig. Für die Tätigkeit entrichtet der Arbeitgeber aufgrund der bestehenden Abhängigkeit Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Das Finanzamt sah die Beiträge zur Rentenversicherung als umsatzsteuerlich relevantes Entgelt an. Der BFH führt aus, dass grundsätzlich für Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen ist. Eine rechtliche Bindung besteht aber nicht bei der sozial- und arbeitsrechtlichen Beurteilung.
HINWEIS:
Die Frage ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständige ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten.

08.08.2009

Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden hätte.

03.08.2009

Elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS

Seit 01.07.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem 01.08.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung (BMF-Schreiben vom 17.07.2009). Das betreffende BMF-Schreiben erläutert die Einzelheiten des elektronischen Ausfuhrverfahrens Anhand von Beispiele und erleichtert so seine Anwendung.
HINWEIS:
Außerdem werden die eng begrenzten Ausnahmen vom elektronischen Nachrichten-Austauschverfahren im genannten BMF-Schreiben erläutert.

20.06.2009

Gewerbesteuerrückstellung 2008

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD Rheinland weist in ihrer Verfügung vom 05.05.2009 darauf hin, dass keine Entnahme vorliegt. Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist jedoch die sogenannte 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden. Die Gewinnminderung durch die Rückstellung ist außerbilanziell zu korrigieren.

HINWEIS:
Soweit es in den steuerlichen Vorschriften auf die Größe des Betriebsvermögens ankommt (z.B. beim Investitionsabzugsbetrag), mindert die Gewerbesteuerrückstellung das Betriebsvermögen.

17.05.2009

Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, jetzt für bis zu 24 Monate möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat vollständig erstatten. Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.

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JOSEF SOKOPP Unternehmensberatung, 75447 Sternenfels-Diefenbach | info@sokopp.de