Finanzbuchhaltung *(gem. §6 Nr.4 StBerG)
Unter der laufenden Buchhaltung versteht man das Kontieren und Verbuchen der "laufenden", also permanent anfallenden Geschäftsvorfälle. Das daraus gewonnene Zahlenmaterial wird zum einen für das Finanzamt zur Besteuerungsgrundlage herangezogen, zum anderen ist es für jeden Unternehmer d a s Steuerungs- und Führungs-"instrument" um den Betrieb/das Unternehmen zu kontrollieren. (siehe auch Controlling)
Wir übernehmen für Ihren Betrieb / Ihr Unternehmen die lfd. Buchführung*, ordnen und sortieren Ihre Belege, Verbuchen nach Ihrem gewohnten Kontenplan, Erstellen alle benötigten Auswertungen wie Summen- und Saldenlisten, Buchungsjournal, Kontenblätter, überwachen die Zahlungsein- und -ausgänge, auf Wunsch übernehmen wir das Mahnwesen und/oder den Zahlungsverkehr!
In langjähriger und enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Steuerberatern erstellen diese Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärungen! Darum kümmern wir uns auf Wunsch gerne oder wir übergeben die Daten Ihrem bisherigen Steuerberater.
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz
das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.